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   BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20   

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BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20 (https://dejure.org/2021,38252)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2021 - 7 AZR 300/20 (https://dejure.org/2021,38252)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2021 - 7 AZR 300/20 (https://dejure.org/2021,38252)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Befristung - Ärzte in der Weiterbildung - Mindestbefristungsdauer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 ÄArbVtrG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Anh Rahmenvereinbarung § 5 EGRL 70/99, § 1 Abs 3 S 5 ÄArbVtrG
    Befristung - Ärzte in der Weiterbildung - Mindestbefristungsdauer

  • IWW

    § 17 Satz 2 TzBfG, § ... 7 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 222 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 BGB, § 222 Abs. 2 ZPO, § 561 ZPO, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 14 Abs. 1 TzBfG, Richtlinie 1999/70/EG, § 242 BGB, § 2 WissZeitVG, § 1 AGG, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 57c Abs. 6 Nr. 5 HRG, § 2 Abs. 5 WissZeitVG, § 57c Abs. 6 HRG, § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 WissZeitVG, § 3 MuSchG, § 2 Abs. 5 Nr. 3 WissZeitVG

  • Wolters Kluwer

    Zielsetzung des § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG; Ermittlung der Mindestbefristungsdauer eines Arbeitsvertrags eines Arztes zum Zweck der Weiterbildung nach § 1 ÄArbVtrG; Ausdrückliche Vereinbarung der Nichtanrechnungszeiten des § 1 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 ÄArbVtrG mit dem zur ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Befristung - Ärzte in der Weiterbildung - Mindestbefristungsdauer

  • Betriebs-Berater

    Befristung - Ärzte in der Weiterbildung - Mindestbefristungsdauer - Nichtanrechnung - Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung; Ärzte in der Weiterbildung; Mindestbefristungsdauer; Nichtanrechnung; Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

  • rechtsportal.de

    Befristung; Ärzte in der Weiterbildung; Mindestbefristungsdauer; Nichtanrechnung; Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

  • datenbank.nwb.de

    Befristung - Ärzte in der Weiterbildung - Mindestbefristungsdauer

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ärzte in der Weiterbildung - und die Mindestbefristungsdauer für den Arbeitsvertrag

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Wirksamkeit der Sachgrundbefristung eines Arbeitsvertrags (ÄArbVtrG)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1034
  • NZA 2022, 411
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 700/06

    Befristung - Schriftform - Arzt in der Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20
    b) Nach § 1 Abs. 3 Satz 6 ÄArbVtrG kann die Vertragslaufzeit kürzer bemessen sein als die Dauer der Weiterbildungsbefugnis des weiterbildenden Arztes, wenn bei Vertragsschluss absehbar ist, dass der weiterzubildende Arzt das Weiterbildungsziel innerhalb der in Aussicht genommenen Vertragslaufzeit erreichen wird (vgl. BAG 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06 - Rn. 30, BAGE 123, 109) .

    Durch die Mindestbefristungsdauer soll ausgeschlossen werden, dass junge Ärzte "willkürlich" kurzen Befristungen ausgesetzt werden (BT-Drs. 13/8668 S. 6; BAG 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06 - Rn. 32, BAGE 123, 109) .

    Der Schutzzweck des § 1 Abs. 3 Satz 5 ÄArbVtrG, eine Stückelung der Beschäftigung während der Dauer der Weiterbildungsbefugnis des weiterbildenden Arztes in mehrere befristete Arbeitsverhältnisse zu verhindern (vgl. BAG 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06 - Rn. 32, aaO) , rechtfertigt keine Einschränkung des § 1 Abs. 3 Satz 6 ÄArbVtrG.

    dd) Dies steht nicht im Widerspruch zu der Senatsentscheidung vom 13. Juni 2007 (- 7 AZR 700/06 - BAGE 123, 109) .

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20
    Zudem schützt Art. 12 Abs. 1 GG die Vertrags- und Dispositionsfreiheit der Arbeitgeber zum Abschluss von Arbeitsverträgen mit den Beschäftigten (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 38, BVerfGE 149, 126; BAG 19. Dezember 2018 - 7 AZR 70/17 - Rn. 38, BAGE 164, 370) .

    Soweit die Privatautonomie ihre regulierende Kraft nicht zu entfalten vermag, weil ein Vertragspartner kraft seines Übergewichts Vertragsbestimmungen einseitig setzen kann, müssen staatliche Regelungen auch ausgleichend eingreifen, um den Grundrechtsschutz zu sichern (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 42, aaO) .

    Bei der Verwirklichung der ihm obliegenden Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG hat der Gesetzgeber - wie auch sonst bei der Verfolgung berufs-, arbeits- und sozialpolitischer Ziele - einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 60, aaO; BAG 17. April 2019 - 7 AZR 410/17 - Rn. 30; 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 22, BAGE 157, 141) .

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 428/95

    Befristung des Arbeitsvertrages bei Ärzten in der Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20
    Diese Nichtanrechnung erfolgt nicht automatisch, sondern setzt eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien voraus (vgl. zu § 57c Abs. 6 HRG BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 825/98 - zu II 1 der Gründe) , bezüglich derer der Arbeitgeber einem Kontrahierungszwang unterliegt (BAG 24. April 1996 - 7 AZR 428/95 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 83, 52) .

    Daher erfolgt die Sicherung des Beschäftigungsanspruches nach § 1 Abs. 4 ÄArbVtrG durch den Abschluss eines um die anrechenbare Zeit befristeten Arbeitsvertrags im Anschluss an die Vertragslaufzeit oder - bei einer darüber hinaus fortdauernden Unterbrechung - im Anschluss an den Unterbrechungszeitraum (BAG 24. April 1996 - 7 AZR 428/95 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 83, 52) .

  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 825/98

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichen Mitarbeitern

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20
    Durch sie wird das Arbeitsverhältnis nicht insgesamt auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt und die ursprüngliche Befristung der gerichtlichen Kontrolle entzogen (vgl. zu § 57c Abs. 6 Nr. 5 HRG BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 825/98 - zu II 1 der Gründe; vgl. zur Anwendbarkeit dieser Rspr. auf eine Vereinbarung nach § 2 Abs. 5 WissZeitVG Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 127).

    Diese Nichtanrechnung erfolgt nicht automatisch, sondern setzt eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien voraus (vgl. zu § 57c Abs. 6 HRG BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 825/98 - zu II 1 der Gründe) , bezüglich derer der Arbeitgeber einem Kontrahierungszwang unterliegt (BAG 24. April 1996 - 7 AZR 428/95 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 83, 52) .

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 140/15

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20
    Bei der Verwirklichung der ihm obliegenden Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG hat der Gesetzgeber - wie auch sonst bei der Verfolgung berufs-, arbeits- und sozialpolitischer Ziele - einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 60, aaO; BAG 17. April 2019 - 7 AZR 410/17 - Rn. 30; 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 22, BAGE 157, 141) .

    Entschließt sich ein Mitgliedstaat zu einer dieser Maßnahmen oder zu mehreren, hat er das unionsrechtlich vorgegebene Ziel der Verhinderung des Missbrauchs durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu gewährleisten (EuGH 19. März 2020 - C-103/18 ua. - [Sánchez Ruiz] Rn. 55 mwN; BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 140/15 - Rn. 25, BAGE 157, 141) .

  • BVerfG, 08.02.1990 - 1 BvR 1593/89
    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20
    Eine Norm verletzt danach dann den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 - Rn. 75 f., BVerfGE 133, 377; 8. Februar 1990 - 1 BvR 1593/89 - zu 1 der Gründe) .

    Es begründet gewichtige Unterschiede zwischen der Gruppe der Ärzte in der Weiterbildung einerseits und sonstigen befristet Beschäftigten andererseits, die die nach dem ÄArbVtrG erweiterten Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung von Ärzten in der Weiterbildung gegenüber denen nach § 14 Abs. 1 TzBfG rechtfertigen (BVerfG 8. Februar 1990 - 1 BvR 1593/89 - zu 1 der Gründe; APS/Schmidt 6. Aufl. ÄArbVtrG § 3 Rn. 11; KR-Treber 12. Aufl. §§ 1 - 3 ÄArbVtrG Rn. 11) .

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 524/15

    Befristung - WissZeitVG - Verlängerung - Einverständnis

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20
    Im Falle einer wirksamen Verlängerung ginge eine Befristungskontrollklage gegen die ursprüngliche Befristung ins Leere (vgl. zu § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 WissZeitVG BAG 30. August 2017 - 7 AZR 524/15 - Rn. 27, BAGE 160, 117) .
  • BAG, 13.06.1990 - 7 AZR 361/89

    Befristeter Auslandsarbeitsvertrag für Baustelle - Auslaufen eines

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20
    Im Falle der Verlängerung nach § 1 Abs. 4 ÄArbVtrG werden lediglich beide Verträge in dem Sinne als Einheit behandelt, dass der alte Vertrag Rechtsgrundlage des Arbeitsvertrags bleibt (vgl. zum sog. Annex BAG 13. Juni 1990 - 7 AZR 361/89 - zu I 1 c aa der Gründe) .
  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20
    Nachdem weder das Landesarbeitsgericht noch die Parteien bislang diesen Gesichtspunkt in den Blick genommen haben, gebieten der Anspruch auf rechtliches Gehör und der Grundsatz der Gewährleistung eines fairen Verfahrens (vgl. dazu BAG 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 54 mwN, BAGE 170, 172) , den Parteien und hierbei zunächst der darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten im Rahmen des fortgesetzten Berufungsverfahrens Gelegenheit zu geben vorzutragen, ob die Beschäftigung der Klägerin nach den im Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrags vom 30. Mai 2014 bestehenden Planungen und Prognosen ihrer zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung iSv. § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG diente und ob zu diesem Zeitpunkt erwartet werden konnte, dass die Klägerin bis zum Abschluss dieses Vertrags ihre Weiterbildung zur Fachärztin für Anästhesiologie abschließen wird.
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20
    a) Eine zusätzliche Prüfung der Wirksamkeit der Befristung nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) ist nicht geboten.
  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15

    Befristung - Arzt in der Weiterbildung

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 182/14

    Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15

    Befristung - Hochschulprofessoren

  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 568/14

    Befristung - Hochschule - wissenschaftliches Personal

  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

  • EuGH, 14.09.2016 - C-16/15

    Der Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Verträge zur Deckung eines

  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13

    Faktische Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts auch bei geschlechtsneutral

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 410/17

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Höchstdauer sieben Jahre

  • BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 193/20

    Befristung - Hochschule - Anrechnung auf die Höchstdauer - angemessene

  • BAG, 19.05.2021 - 5 AS 2/21

    Beschäftigung im Straßentransport - Höchstarbeitszeiten - Verhältnis von § 21a

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 625/15

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

  • EuGH, 19.03.2020 - C-103/18

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Fall eines Arbeitnehmers, der aufgrund mehrerer

  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 449/19

    Einführung der stufengleichen Höhergruppierung im TVöD (VKA) -

  • EuGH, 11.02.2021 - C-760/18

    M.V. u.a. (Contrats de travail à durée déterminée successifs dans le secteur

  • LAG Hessen, 20.05.2020 - 2 Sa 127/20

    Mindestbefristungsdauer eines Arbeitsverhältnisses nach § 1 Abs. 3 ÄArbVtrG;

  • BVerfG - 1 BvR 1477/16 (anhängig)
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2023 - 8 Sa 371/21

    Unwirksame Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags - Arzt in

    Anlass für die Einführung des ursprünglich bis zum 31. Dezember 1997 geltenden ÄArbVtrG war die Förderung der Fluktuation von Ärzten im Krankenhausbereich durch Eröffnung zusätzlicher Befristungsmöglichkeiten (vgl. BAG 22. September 2021 - 7 AZR 300/20 - Rn. 30; 14. Juni 2017 - 7 AZR 597/15 - Rn. 33 f., BAGE 159, 237 mwN).
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